für das Jobportal Nexora
Anbieter des Jobportals „Nexora“ ist:
Nexora Employment GmbH
Bornheide 90
22549 Hamburg
Deutschland
Handelsregister: HRB 193194
Registergericht: Hamburg
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Oliver Brüggemann, Gamal Soliman
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform Nexora durch registrierte Nutzer.
(2) Nexora richtet sich sowohl an Arbeitgeber als auch an Bewerber/Fachkräfte.
(3) Abweichende Bedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, Nexora stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(1) Nexora stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, die insbesondere folgende Leistungen umfasst:
(2) Die Nutzung der Plattform ist derzeit kostenlos. Nexora behält sich vor, einzelne Leistungen künftig kostenpflichtig anzubieten.
(3) Nexora ist keine Arbeitsvermittlung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern stellt eine technische Plattform zur Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen bereit.
(4) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder eine durchgehende Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.
(1) Die Nutzung von Nexora setzt die Registrierung eines Nutzerkontos voraus.
(2) Die Registrierung ist nur natürlichen Personen ab 18 Jahren gestattet.
(3) Pro Person ist nur ein Nutzerkonto zulässig.
(4) Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
(5) Es bestehen getrennte Nutzerrollen für Arbeitgeber und Bewerber.
(6) Nexora ist berechtigt, Nutzerkonten nach eigenem Ermessen zu sperren oder zu löschen, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform.
(1) Die bloße Registrierung als Arbeitgeber auf Nexora begründet noch kein Vermittlungsverhältnis.
(2) Ein verbindliches Vermittlungsverhältnis zwischen Nexora und dem Arbeitgeber kommt zustande, sobald der Arbeitgeber:
(3) Mit Eintritt eines Vermittlungsverhältnisses erkennt der Arbeitgeber die Regelungen zur Vermittlungsgebühr und zum Umgehungsverbot verbindlich an.
(1) Kommt zwischen einem Arbeitgeber und einer über Nexora vorgestellten oder zugänglich gemachten Fachkraft ein Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis oder sonstiges entgeltliches Beschäftigungsverhältnis zustande, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung durch Nexora.
(2) Der Arbeitgeber verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung einer Vermittlungsgebühr an Nexora.
(3) Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme geltenden und auf der Plattform ausgewiesenen Preismodell oder einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Die Vermittlungsgebühr wird fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrags oder spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit durch die Fachkraft.
(5) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon,
(1) Arbeitgeber verpflichten sich, Fachkräfte, die ihnen über Nexora vorgestellt oder zugänglich gemacht wurden, nicht unter Umgehung der Plattform zu beschäftigen, um die Zahlung einer Vermittlungsgebühr zu vermeiden.
(2) Eine Umgehung liegt insbesondere vor, wenn:
(3) Im Falle einer Umgehung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vermittlungsgebühr in voller Höhe zu zahlen, als wäre die Vermittlung ordnungsgemäß über Nexora erfolgt.
(4) Nexora bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Erstkontakt oder die Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses über die Plattform erfolgt ist.
(1) Bei vorsätzlicher Umgehung behält sich Nexora vor, zusätzlich zur Vermittlungsgebühr eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen.
(2) Die Vertragsstrafe darf die Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr nicht überschreiten.
(3) Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.
(1) Nutzer können Inhalte hochladen, insbesondere Profilangaben, Lebensläufe, Zeugnisse und sonstige Dokumente.
(2) Die hochgeladenen Inhalte verbleiben im Eigentum des jeweiligen Nutzers.
(3) Mit dem Hochladen von Inhalten räumt der Nutzer Nexora das Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, anzuzeigen und für Matching- und Analysezwecke zu nutzen, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.
(4) Nutzer können ihre Inhalte jederzeit löschen.
(5) Bei Inaktivität eines Nutzerkontos erfolgt eine Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Untersagt sind insbesondere:
Nexora ist berechtigt, entsprechende Inhalte zu entfernen und Nutzerkonten zu sperren oder zu löschen.
(1) Nexora haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Nexora haftet nicht für Inhalte von Nutzern oder für den Erfolg von Bewerbungen, Vermittlungen oder Vertragsabschlüssen.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Nutzer können ihr Konto jederzeit durch Löschung des Nutzerkontos kündigen.
(3) Nexora ist berechtigt, Nutzerkonten im Rahmen dieser AGB zu beenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung von Nexora.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Nexora Employment GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.